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 Sunday, 30. March 2008
ebay-Verbot
Hersteller darf den Verkauf seiner Artikel bei ebay verbieten
Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, darf ein Hersteller von Markenartikeln den Verkauf seiner Artikel bei ebay verbieten. Die Begründung dafür besteht darin, dass diese Handelsplattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäftes biete. Das Landgericht Mannheim gab in diesem Falle mit seinem Urteil (AZ 7 O 263/07 Kart) der Firma Sternjakob als Hersteller der „Scout“-Schulranzen recht. Sollte der Händler gegen dieses Urteil verstossen, darf die Firma ihn generell vom Vertrieb ausschliessen. Ganz anders urteilte das Landgericht Berlin vor einem halben Jahr in einem ähnlichen Fall. Dieses sah in dem ebay-Verbot eine unrechtmässige Wettbewerbseinschränkung (Az: 16 O 412/07 Kart). Auch in diesem Fall hatte ein Scout-Händler gegen die Firma Sternjakob aus Frankenthal (Rheinland-Pfalz) und deren Verbot, die Ranzen bei ebay zum Verkauf anzubieten, geklagt und mit dem oben genannten Urteil Recht bekommen. Der Anwalt beider Händler, Oliver Spieker, sieht in einem Kommentar gegenüber dem Magazin „Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen“ noch kein Ende der gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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